Frequently Asked Questions (FAQ)

Sie haben Allgemeine Fragen?

Bauprojekte oder kleinere Projekte im Hochbau stellen Bauträger, Investoren und Auftraggeber vor komplexe Herausforderungen. Die Anforderungen an Qualität, Rechtssicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit sind hoch. Ein erfahrener Bausachverständiger ist in diesem Kontext ein unverzichtbarer Partner – sei es bei der Erstellung von Baugutachten, der Bauleitung, der Projektsteuerung oder beim schlüsselfertigen Bauen. Diese FAQ-Sektion richtet sich gezielt an gewerbliche Auftraggeber, Bauträger und Investoren, die Wert auf eine professionelle, rechtssichere und effiziente Bauabwicklung legen. Sie beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um die Themen Bausachverständiger, Baugutachten, Bauleitung, Projektsteuerung, gewerblicher Hochbau, schlüsselfertiges Bauen und Bauabnahme – stets mit Fokus auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Zielgruppe.

Ein Bausachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der über umfassende Fachkenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Bauprojekte, Bauleistungen und Bauwerke sachkundig zu bewerten. Im gewerblichen Hochbau sollte ein Bausachverständiger idealerweise eine Ausbildung als Bauingenieur, Architekt oder eine vergleichbare Qualifikation sowie mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des gewerblichen Bauens vorweisen. Zusätzliche Zertifizierungen, etwa als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder als Mitglied in anerkannten Sachverständigenverbänden, sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Für Auftraggeber im gewerblichen Hochbau ist es entscheidend, auf die nachweisbare Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Erfahrung des Bausachverständigen zu achten.

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Die Kosten für ein Baugutachten hängen vom Umfang, der Komplexität und dem Aufwand der Begutachtung ab. Im gewerblichen Bereich werden Honorare häufig auf Stundenbasis oder als Pauschale vereinbart. Bei gerichtlichen Gutachten gelten die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG), die seit Juni 2025 um 9 % erhöht wurden. Für private Gutachten ist eine individuelle Honorarvereinbarung üblich. Typische Stundensätze für qualifizierte Bausachverständige liegen zwischen 100 und 250 Euro netto, hinzu kommen Fahrtkosten und ggf. Auslagen für spezielle Untersuchungen.

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Ein Bausachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der über umfassende Fachkenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Bauprojekte, Bauleistungen und Bauwerke sachkundig zu bewerten. Im gewerblichen Hochbau sollte ein Bausachverständiger idealerweise eine Ausbildung als Bauingenieur, Architekt oder eine vergleichbare Qualifikation sowie mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des gewerblichen Bauens vorweisen. Zusätzliche Zertifizierungen, etwa als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder als Mitglied in anerkannten Sachverständigenverbänden, sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Für Auftraggeber im gewerblichen Hochbau ist es entscheidend, auf die nachweisbare Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Erfahrung des Bausachverständigen zu achten.

Der Ablauf eines Baugutachtens umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Beauftragung und Auftragsklärung: Der Auftraggeber beauftragt einen qualifizierten Bausachverständigen und definiert gemeinsam mit ihm den Untersuchungsumfang und die Fragestellungen.
  2. Vor-Ort-Besichtigung: Der Sachverständige besichtigt das Objekt, nimmt Messungen vor, prüft Unterlagen und dokumentiert relevante Befunde (z. B. durch Fotos).
  3. Analyse und Bewertung: Die erhobenen Daten werden ausgewertet und im Hinblick auf die Fragestellung analysiert.
  4. Erstellung des Gutachtens: Das Gutachten wird schriftlich erstellt, enthält eine klare Darstellung der Feststellungen, Bewertungen und – falls erforderlich – Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
  5. Übergabe und Erläuterung: Das fertige Gutachten wird dem Auftraggeber übergeben und auf Wunsch erläutert.

Ein qualifiziertes Baugutachten ist nachvollziehbar, verständlich und gerichtsfest formuliert.

Ein Baugutachten ist eine fachkundige, schriftliche Bewertung eines Bauwerks, Bauprojekts oder Bauzustands durch einen Bausachverständigen. Es dient der objektiven Feststellung von Mängeln, Schäden, Ursachen oder dem Wert einer Immobilie.

Ein teil des Leistungsspektrum eines Bausachverständigen umfasst unter anderem:

  • Erstellung von Baugutachten (z. B. Schadensgutachten, Wertgutachten, Beweissicherung)
  • Begleitung und Überwachung von Bauprojekten (baubegleitende Qualitätssicherung)
  • Unterstützung bei der Bauabnahme und Mängelmanagement
  • Prüfung von Bauverträgen und Leistungsbeschreibungen
  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Sanierung von Gewerbeimmobilien
  • Unterstützung bei der Klärung von Streitfällen (z. B. Schiedsgutachten, Gerichtsgutachten)

Ein Bausachverständiger agiert dabei stets neutral und unabhängig und trägt maßgeblich zur Qualitätssicherung, Risikominimierung und Rechtssicherheit bei.

Die frühzeitige Einbindung eines Bausachverständigen empfiehlt sich bereits in der Planungsphase, spätestens jedoch vor Vertragsabschluss und Baubeginn. Während der Bauausführung kann der Sachverständige durch regelmäßige Kontrollen und baubegleitende Gutachten dazu beitragen, Baumängel frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Auch bei der Bauabnahme sowie im Rahmen der Gewährleistungsphase ist die Unterstützung durch einen Bausachverständigen sinnvoll, um die Interessen des Auftraggebers zu wahren und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Ablauf der Bauabnahme umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Terminvereinbarung: Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer über die Fertigstellung informiert und ein Abnahmetermin wird vereinbart.
  2. Vor-Ort-Begehung: Gemeinsame Begehung des Bauwerks durch Auftraggeber, Bauleiter, ggf. Bausachverständigen und Vertreter des Bauunternehmens.
  3. Prüfung der Leistungen: Kontrolle aller Gewerke anhand von Bauplänen, Leistungsverzeichnis und ggf. Checklisten.
  4. Dokumentation: Feststellung und Dokumentation von Mängeln, offenen Restarbeiten und Vorbehalten im Abnahmeprotokoll.
  5. Unterschrift: Das Abnahmeprotokoll wird von allen Beteiligten unterzeichnet.
  6. Nachbesserung: Festgestellte Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist behoben, ggf. erfolgt eine Nachabnahme.

Die förmliche Bauabnahme mit schriftlichem Protokoll ist die rechtssicherste Variante und wird im gewerblichen Hochbau dringend empfohlen.

Ein unabhängiger Bausachverständiger unterstützt den Auftraggeber bei der Bauabnahme durch:

  • Fachkundige Prüfung der Bauleistungen auf Mängel und Abweichungen
  • Erstellung einer Fotodokumentation und eines detaillierten Abnahmeprotokolls
  • Beratung bei der Bewertung von Mängeln und der Formulierung von Vorbehalten
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen

Die Begleitung durch einen Sachverständigen erhöht die Rechtssicherheit, minimiert das Risiko übersehener Mängel und stärkt die Position des Auftraggebers bei späteren Streitigkeiten.

Eine bautechnische Beratung liefert Ihnen eine fachkundige Einschätzung zu Bauzustand, Risiken, Sanierungsbedarf und Kosten. Sie eignet sich für Eigentümer, Käufer, Bauherren und Investoren, die fundierte Entscheidungen treffen möchten

Eine Sanierungsberatung zeigt sinnvolle Maßnahmen, Prioritäten und Kostenrahmen auf. Sie hilft, Schäden nachhaltig zu beheben und die Immobilie langfristig zu erhalten – technisch, energetisch und wirtschaftlich.

Durch eine unabhängige Kaufberatung erhalten Sie Klarheit über versteckte Mängel, notwendige Sanierungen und den tatsächlichen technischen Zustand der Immobilie. Das schützt vor Fehlkäufen und unerwarteten Kosten.

In der Erstberatung klären wir Ihr Anliegen, prüfen vorhandene Unterlagen und besprechen mögliche Vorgehensweisen. Sie erhalten eine klare Empfehlung, welche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Ja. Wir analysieren Ursachen, bewerten Risiken und geben konkrete Handlungsempfehlungen zur fachgerechten Sanierung und Prävention.

Bei Bauschäden ist eine Vor-Ort-Begehung meistens unerlässlich. 

In der Regel kurzfristig – bei dringenden Fällen auch am selben Tag. SEO 

Ein unabhängiger Bausachverständiger unterstützt den Auftraggeber bei der Bauabnahme durch:

  • Fachkundige Prüfung der Bauleistungen auf Mängel und Abweichungen
  • Erstellung einer Fotodokumentation und eines detaillierten Abnahmeprotokolls
  • Beratung bei der Bewertung von Mängeln und der Formulierung von Vorbehalten
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen

Die Begleitung durch einen Sachverständigen erhöht die Rechtssicherheit, minimiert das Risiko übersehener Mängel und stärkt die Position des Auftraggebers bei späteren Streitigkeiten.